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Neuerungen für 2020
Seit 2020 hat sich einiges getan in Sache Fahrradleasing.

Man kann ja schon länger über die Arbeit ein Fahrrad leasen.

Nun gibt es einen netten Steuererlass, der regelt die Versteuerung des geldwerten Vorteils für Diensträder die vom Arbeitnehmer selbst bezahlt werden neu. Ab jetzt gibt es die 0,25 Prozent-Regelung. Die gilt für alle Dienstradverträge ab 2019 bis 2030.

Genauere Infos gibts hier bei youtube von "Alles Fahrrad"

Stichwort: Zweirad
geschrieben am 06.04.2020 um 12:40 Uhr.