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Ab 2019 werden Diensträder nicht mehr versteuert

Bisher wurden auf Dienstfahrräder die 1% Regelung zur Berechnung des geldwerten Vorteils (1% vom Listenpreis auf Brutto Lohn) herangezogen, so wie bei Dienstwagen.

Dies soll dazu führen, dass mehr Arbeitnehmer sich für ein Dienstfahrrad entscheiden, statt mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Denn – sobald der Bundesrat der Änderung zustimmt – jetzt muss man das Fahrrad nicht mehr selbst kaufen.

Auch Jobtickets sollen nicht mehr versteuert werden und bei Elektroautos sinkt der Satz auf 0,5%.


Nachzulesen auch unter www.bundestag.de

geschrieben am 13.11.2018 um 14:21 Uhr.