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Aktuelles - allgemein
Jetzt gilt es - FFP2 und medizinische Masken sind Pflicht
Wie steht es hier beim Fahrradfahren?

Dies Frage lässt sich nicht ganz so schnell beantworten.
Denn dies ist je nach Bundesland oder Region unterschiedlich.

Generell gilt weiterhin die Abstandsregel 1,5 m auch beim Rad fahren.

In belebten Straßen ist das Tragen der Masken auch Pflicht auf dem Rad.

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Trotzdem gibt es unterschiedliche Regeln.

So heißt es zum Beispiel auf der Seite corona-katastrophenschutz.bayern.de: auf „zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten [...] gilt die Maskenpflicht dann unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel man unterwegs ist, d.h. auch auf Fahrrädern.“



In Hannover dagegen gilt „Fahrradfahrer sind aktuell von der Maskenpflicht ausgenommen. Es wird davon ausgegangen, dass der Mindestanstand von 1,50 Metern auf einem Fahrrad ohnehin gegeben ist. Steigt man allerdings ab und schiebt, ist die Maske aufzusetzen.“ 

Also selbst informieren.



Und ja, auch wenn es auf dem Rad – oder insgesamt – nicht so bequem ist Maske zu tragen, SCHÜTZT euch SELBST und ANDERE.

 

 

geschrieben am 23.01.2021 um 16:08 Uhr.