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Nicht ganz alltagstauglich aber aufrüttelnd

Man liest gerade überall von Poolnudeln auf Fahrrädern. Zum Beispiel in Toronto –Kanada, oder auch

Diese sollen Autofahrer dazu anhalten, den korrekten Abstand zu Fahrrädern zu halten.

Dieser ist - laut Bußgeldkatalog - bei

 

  • Einspurige Fahrzeuge (Kraftrad, Fahrrad): mindesten 1,5 Meter
  • Mehrspurige Fahrzeuge (PKW, LKW): mindestens 1 Meter
  • Wartende Linien- und Schulbusse: mindestens 2 Meter

 

Dieser wird oft nicht eingehalten und führt zu gefährlichen Situationen, die zwischen 30-100€ plus einen Punkt in Flensburg kosten können.

Gerade in Städten ohne Radwege, ist dies ein großes Problem, vor allem bei engen und viel befahrenen Straßen. Der Abstand muss aber auch MIT Fahrradwegen eingehalten werden, was viele Autofahrer anscheinend nicht wissen.

Daher gibt es immer wieder Experimente – oder auch generell im Alltag – die Sache mit der Poolnudel.

Sie wird einfach so befestigt, dass die Verkehrsteilnehmer den Abstand einhalten müssen, ohne das jemand gefährdet wird.

Zum Wachrütteln und Aufmerksam machen tolle Idee, aber eigentlich im Alltag unbrauchbar.  Angst davor selbst mit der Nudel irgendwo gegenzufahren, bzw. hängen zu bleiben, das Gleichgewicht zu verlieren oder auch selbst nicht mehr flexibel reagieren zu können, lässt einen von der Idee abweichen. Zudem sie auch nicht erlaubt ist! (§22 StVO).




geschrieben am 17.09.2018 um 15:03 Uhr.