Bußgeldkatalog 2015 für Fahrradfahrer
Ja, auch beim Fahrradfahren gibt es Regeln, die wir alle in der vierten Klasse gelernt haben und evtl. beim Führerschein aufgefrischt haben.
Für alle die es interessiert oder die erwischt worden sind, gibt es vom VFBV - Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. – einen Bußgeldkatalog, in dem man nachschlagen kann, was einem blüht.
So kann man hier detailliert nachschauen, was man beim Abbiegen, der Geschwindigkeit und bei der Beleuchtung beachten muss. Auch wieviel Alkohol oder das Fahren unter Drogen kostet.
Genauso wird man wieder darauf hingewiesen, wann man auf der Straße fahren darf, wie das mit dem Handy und dem Fahren ist und auch wie viele Personen überhaupt auf einem Fahrrad befördert werden dürfen.
Die Statistik zeigt, dass die Unfälle mit tödlichem Ausgang für den Radfahrer seit 2003 deutlich gesunken sind, doch es gibt immer noch viel zu viele verletzte Fahrradfahrer, die sich nicht an die Regeln gehalten haben und dadurch verletzt wurden.
Wer es trotzdem übertreibt, riskiert auch seinen Autoführerschein. Denn auch bei Regelverstößen mit dem Fahrrad kann es zu Punkten in Flensburg kommen oder gar zum Entzug des Führerscheins.
Die teuersten Vergehen, die auch zu Punkten führen sind: über die rote Ampel fahren, beim Zebrastreifen oder der Ampel Fußgänger behindern, Bahngangüberquerung bei geschlossener Schranke und betrunken Rad fahren.
Wer mehr wissen will, kann sich hier einlesen, den Fahrrad-Bußgeldkatalog der StVO bzw. StVZO als PDF oder auch ein Widget herunterladen.